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Was sind meine Rechte und Pflichten als Vermieter

Von / Samstag, 16 Mai 2015 / Veröffentlicht in New /
Tags: Pflichten, Rechte, Vermieter

Oft kommt es vor, dass Mieter und Vermieter nicht der selben Meinung sind. Meistens hat das damit zu tun, dass sie ihre Rechte und Pflichten als Vermieter oder Mieter nicht kennen und dementsprechend falsch handeln.

Sie sollten wissen, dass das Mietrecht ziemlich komplex ist. Doch falls Sie keine Probleme damit haben möchten und von vorne rein informiert sein möchten, sollten Sie die folgenden Rechte und Pflichten durchlesen.

Ihre Pflichten als Vermieter:

  • Der Vermieter muss seinem Mieter die Wohnung zu dem, im Mietvertrag festgelegten Termin, zur Verfügung stellen und ihm den Schlüssel abgeben. Ab diesem Zeitpunkt hat der Mieter das Hausrecht in der Wohnung.
  • Der Vermieter muss dafür sorgen, dass seine Immobilie im gleichen Zustand ist, in dem sie beim Abschluss des Vertrages war. Falls Schäden vorhanden sind, sollten diese beseitigt werden. Jedoch gehören Schönheitsreparaturen oder Modernisierungen nicht dazu.
  • Der Vermieter ist verpflichtet die Funktion der Heizung vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres sicherzustellen.
  • Der Vermieter ist auch verpflichtet dem Mieter zu gestatten, Familienangehörige in die Immobilie aufzunehmen: d.h. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und Kinder. Das zählt jedoch nur, wenn die Wohnung nicht überbelegt wird.

Ihre Rechte als Vermieter:

  • Der Vermieter hat das Recht, innerhalb gesetzlicher Fristen, die Miete zu erhöhen. Jedoch muss er dafür die Gründe angeben und genau darlegen.
  • Ausser den Verwaltungskosten, kann der Vermieter alle Kosten, welche für den Betrieb des Hauses notwendig sind, auf die Mieter umlegen. Dazu ist er verpflichtet, dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen.
  • Der Vermieter kann den Missbrauch des Wohnung im Mietvertrag untersagen. (Und er tut es auch in den meisten Fällen). Zum Beispiel, wenn es um Lärmbeseitigung geht oder um die Nachtruhe ect.
  • Der Vermieter hat in bestimmten Situationen das Recht, die Wohnung zu betreten, zum Beispiel für Besichtigungen mit Nachmietern oder bei notwendigen Reparaturen.
  • Außerdem kann der Vermieter dem Mieter, für den Eigenbedarf der Wohnung kündigen. Jedoch muss er dabei die gesetzliche Vorgaben und Fristen beachten. Bei wiederholter Störung des Hausfriedens oder bei Zahlungsverzug, hat er sogar das Recht dem Mieter fristlos zu kündigen.

Für mehr Infos zu diesem Thema können Sie einen Blick in das Obligationenrecht werfen. Ab Artikel  256, finden Sie die Pflichten des Vermieters.

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